Anwaltskanzlei Frohnauer -- Aktuelle Informationen - Familienrecht - Verkehrsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Erbrecht - Recht der Neuen Medien -  Vertragsrecht - Vertragsgestaltung


Kanzlei für Arbeits-, Familien-, Sozial-, Verkehrs- und Haftungsrecht
Bahnhofstrasse 13/ III - 93047 Regensburg
Telefon: 09 41/ 52 08 4 - Telefax: 09 41/ 52 08 5

           

     
Ihr gutes Recht!

Rechtsanwaltskanzlei Frohnauer
Rechtsanwalt
Heinrich Frohnauer
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeits-, Familien- und Sozialrecht
Rechtsanwältin, Mediatorin
Iris Zuschrott
Tätigkeitsschwerpunkte: Familien-, Verkehrs- und Haftungsrecht
          
Kurzberatung - Pauschales Serviceangebot unserer Kanzlei

Benötigen Sie eine "kurze" Beratung zur rechtlichen Einschätzung Ihrer Lage, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zu einer halbstündigen Beratung für pauschal 50,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

Diese Kurzberatung dient Ihrer Entscheidungsfindung hinsichtlich des weiteren Vorgehens sowie einer Kosten- Nutzenanalyse - insbesondere auch bezüglich des Prozessrisikos u.ä.

Wir klären Sie auch umfassend über alternative Konfliktlösungsverfahren auf - soweit Sie daran interessiert sind.

Ist die Angelegenheit für eine Kurzberatung zu komplex, klären wir Sie umgehend darüber auf und erläutern die Kosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) für eine "normale" Beratung.

Sollten Sie uns im Anschluss an die Kurzberatung in dieser Sache mandatieren wollen, werden die 50,00 € selbstverständlich angerechnet.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Frohnauer


Die Entwicklung auf dem Rechtsberatungsmarkt verlangt den spezialisierten Rechtsanwalt.

Die Nennung von Tätigkeitsschwerpunkten der Berufstätigkeit dient dem Informationsinteresse des Rechtsrat suchenden Bürgers.

Ein Rechtsanwalt darf unabhängig von Fachanwaltsbezeichnungen Teilbereiche seiner Berufstätigkeit als Tätigkeitsschwerpunkte nur benennen, wenn er seine Angaben durch entsprechende Kenntnisse nachweisen kann, die er in der Ausbildung, durch Berufstätigkeit, Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben hat. Die Benennung eines Rechtsgebietes als Tätigkeitschwerpunkt für das eine Fachanwaltschaft besteht ohne Fachanwalt zu sein ist unzulässig, wenn Verwechslungsgefahr besteht ... mehr


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