Ein Rechtsstreit kostet Geld. Wer z. B. eine Klage erhebt, muss Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor (z. B. vor den Landgerichten) oder ist diese aus anderen Gründen notwendig, kommen die Anwaltskosten noch hinzu.
Als Ihre verantwortungsbewussten Partner beraten wir Sie selbstverständlich ausführlich über die Kosten, die mit der anwaltlichen Beratung oder Vertretung verbunden sind, und setzen ggf. Ihre Kostenerstattungsansprüche durch.
Um auch den Bürgern, die die Kosten der Beratung oder Vertretung im Prozess nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte zu ermöglichen, wurden die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe geschaffen. Im Bereich des Familienrechts spricht man von Verfahrenskostenhilfe. Darüber, ob und in welchem Umfang Beratungs-, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für Sie in Frage kommen, beraten wir gern.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir auf Wunsch die Deckungsanfrage sowie die schadenfallbezogene Korrespondenz und rechnen gegebenenfalls direkt gegenüber Ihrem Versicherer ab, so dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.