"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren"
Familienrecht begegnet einen jeden in vielfältiger Form, sei es bei der Geburt eines Kindes oder der Eheschließung, aber auch bei Trennung oder Scheidung in Form von Unterhalts- oder Güterrechtsfragen. Zum Familienrecht gehören auch Pflegschaft/Vormundschaft und Betreuung.
In diesem Bereich unserer Tätigkeit bieten wir Ihnen Beratung und Hilfestellung bei der Gestaltung und dem Abschluss von Arbeitsverträgen, die Überprüfung bereits geschlossener Verträge sowie Vertretung vor den Arbeitsgerichten z. B. bei Kündigungen.
Dieses sehr umfangreiche Rechtsgebiet ist ständigen Veränderungen unterworfen. Neben der Beratung vertreten wir Sie gegenüber den involvierten Behörden und den Sozialgerichten in sämtlichen Teilbereichen des Sozialrechts, z. B. Rentenversicherungsrecht, Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, Recht der Krankenversicherung, Recht der Pflegeversicherung.
Für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, gibt es seit 1. Januar 1992 das Rechtsinstitut der Betreuung. Wir beraten und vertreten Sie im Betreuungsverfahren; führen aber auch selbst rechtliche Betreuungen, so dass wir mit der Praxis der Betreuungsbehörden und -gerichten bestens vertraut sind.
Rechtsanwalt Heinrich Frohnauer ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist darüber hinaus als Dozent für Sozialrecht an berufsbildenden Schulen tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Familien-, Arbeits- und Sozialrecht. Als Berufsbetreuer ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt das dem Familienrecht zugeordnete Betreuungsrecht (früheres Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Volljährige).
Benötigen Sie eine "kurze" Beratung zur rechtlichen Einschätzung Ihrer Lage, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zu einer halbstündigen Beratung für pauschal 79,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.
Diese Kurzberatung dient Ihrer Entscheidungsfindung hinsichtlich des weiteren Vorgehens sowie einer Kosten-Nutzenanalyse, insbesondere auch bezüglich des Prozessrisikos u.ä.
Sollten Sie uns im Anschluss an die Kurzberatung in dieser Sache mandatieren wollen, wird die Vergütung für die Beratung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbstverständlich angerechnet.
Ein Rechtsstreit kostet Geld. Wer z. B. eine Klage erhebt, muss Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor (z. B. vor den Landgerichten) oder ist diese aus anderen Gründen notwendig, kommen die Anwaltskosten noch hinzu.
Als Ihre verantwortungsbewussten Partner beraten wir Sie selbstverständlich ausführlich über die Kosten, die mit der anwaltlichen Beratung oder Vertretung verbunden sind, und setzen ggf. Ihre Kostenerstattungsansprüche durch.
Um auch den Bürgern, die die Kosten der Beratung oder Vertretung im Prozess nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte zu ermöglichen, wurden die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe geschaffen. Im Bereich des Familienrechts spricht man von Verfahrenskostenhilfe. Darüber, ob und in welchem Umfang Beratungs-, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für Sie in Frage kommen, beraten wir gern.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir auf Wunsch die Deckungsanfrage sowie die schadenfallbezogene Korrespondenz und rechnen gegebenenfalls direkt gegenüber Ihrem Versicherer ab, so dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
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